Parkett Abschleifen und Versiegeln

Parkett Abschleifen und Versiegeln

Langjährige Berufserfahrung ist die beste Garantie für ein gutes Ergebnis - denn wir möchten, dass Ihr Boden wieder richtig schön wird.

Grundsätzlich lassen sich praktisch alle fest verklebten Parkettböden oder Dielen durch das Abschleifen und Aufbringen einer neuen Versiegelung wieder renovieren. Auch bei schwimmend verlegtem Parkett ist ein Parkettschliff in den meisten Fällen möglich. Ich berate Sie gerne, ob eine Sanierung des Parketts noch sinnvoll und technisch machbar ist (abhängig von der noch vorhandenen Nutzschicht), oder ob man besser einen neuen Boden legen sollte. In den meisten Fällen kann ich Parkettböden aber retten und wieder in Ordnung bringen.

Je nach Art und Härtegrad des Holzes sind die Anforderungen bei einer Parkettrenovierung und Oberflächenbehandlung sehr unterschiedlich. Parkett aus Weichhölzern, wie zum Beispiel Dielen oder Schiffsboden aus Fichte, Kiefer, Lärche, Douglasie, Pappel oder Erle, muss vorsichtig behandelt werden, damit sich beim Schleifen durch die schwere Schleifmaschine keine Riefen in das Holz drücken. Diese lassen sich sonst beim Feinschliff nur noch schwer entfernen und werden dann durch die Versiegelung sichtbar, was die Optik des Bodens sehr beeinträchtigen kann. Wir achten auf solche Details und verwenden in solchen Fällen eine spezielle Tellerschleifmaschine mit einer sehr guten Staubabsaugung.

Parkett aus Harthölzern, wie Eiche, Ahorn, Buche, Esche und die meisten Obsthölzer benötigen beim Parkettschliff die richtige Mischung aus Grob- und Feinschliff. Je nach Härte der Oberfläche darf der Zwischenschliff nach dem Abtragen der alten Versiegelung nicht zu zaghaft ausfallen, sonst leidet die Oberflächengüte. Beim anschließenden Feinschliff mit einer zu feinen Körnung „verbrennt“ hingegen das Holz und nimmt zudem nicht genügend Versiegelung auf. Darunter leidet nicht nur die Optik, sondern vor allem die Haltbarkeit enorm. Weil wir unser Schleif-Material und unsere Maschinen sehr gut kennen, können wir solche Fehler vermeiden, wenn wir einen Auftrag für Sie ausführen.

Parkett aus manchen Exotenhölzern, wie Merbau oder Ebenholz, darf nach dem Grobschliff auf keinen Fall mit einer Stahlspachtel abgezogen werden. Das Verfüllen eventueller Fugen muss unbedingt mit einer Kunststoffspachtel erfolgen, weil Stahl mit der Holzfaser reagiert und damit ein permanentes Muster in die Oberfläche „tätowiert“. Der Boden kann dadurch zerstört werden. Beim Abschleifen eines solchen Parketts ist außerdem sehr viel Fingerspitzengefühl notwendig.

Zur Parkett-Versiegelung in Wohnräumen empfehle ich hochwertiges Hartwachs-Öl, das fast lösemittelfrei ist und keine Iso-Cyanate enthält. Für den gewerblichen Bereich kann ich Ihnen aber auch Zweikomponenten-Lacke anbieten, die über Jahre hinweg extrem strapazierfähig und für Publikumsverkehr bestens geeignet sind.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter: 0176 9654 7076

Sie möchten, dass wir uns Ihren Boden vor Ort genauer ansehen? Wir kommen gerne vorbei.

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